Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der TMC GmbH, Rastatt. Stand 27. Oktober 2026.

Geltung und Vertragsschluss

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Die TMC hat das Recht, eine Planungsänderung vorzunehmen, falls dies durch die baulichen Gegebenheiten erforderlich ist.

Ein Auftrag kommt durch schriftliche Bestätigung zustande, auch durch Lieferschein und/oder Rechnung.

Tritt der Besteller von dem erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die die TMC nicht zu vertreten hat, oder kündigt er den Vertrag, so ist die TMC berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt (§ 648 BGB).

Alle über die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hinausgehenden Zusagen und Abreden erhalten ihre Verbindlichkeit erst mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns.

Sonderanfertigungen und Rücktritt

Unsere Anlagen werden nach den Maßen und Angaben des Bestellers gefertigt. Es handelt sich um Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt und nicht vorgefertigt sind; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht dafür nach § 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB nicht.

Tritt der Besteller nach der Auftragsbestätigung von einer solchen Sonderanfertigung zurück oder kündigt er den Vertrag aus Gründen, die die TMC nicht zu vertreten hat, behält die TMC die geleistete Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Auftragswertes als pauschalierten Schadensersatz ein.

Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist; in diesem Fall wird der Differenzbetrag erstattet. Das Recht der TMC, einen höheren tatsächlichen Schaden nach § 648 BGB geltend zu machen, bleibt unberührt.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 76437 Rastatt. Gerichtsstand ist Rastatt.

Lieferzeiten

Die Lieferzeiten betragen circa 1 bis 4 Wochen ab technischer Klarstellung und Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

Unvorhergesehene Hindernisse wie höhere Gewalt, Krieg, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung oder Verzögerungen in der Fertigstellung wichtiger Bauteile entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen, gleichgültig ob sie bei uns oder einem unserer Lieferanten eintreten. Inverzugnahmen werden daher abgelehnt. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitungen besteht nicht.

Unvollständige oder fehlerhafte Lieferung berechtigt den Besteller nicht zur Kaufpreisminderung; vielmehr behalten wir uns eine kurzfristige Ersatzlieferung vor. Lehnt der Besteller die Abnahme der Ware ab, wird der Kaufpreis sofort fällig. Der Besteller wird dann vorleistungspflichtig und hat Anspruch auf Übergabe der Ware erst nach erfolgter Zahlung.

Mängelrügen

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich bei Lieferung auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief geltend zu machen.

In begründeten Fällen wird von uns kostenfrei Ersatz geliefert. Eine bekanntgegebene Beanstandung setzt die Fälligkeit der Zahlung nicht aus.

Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Reklamationen sind schriftlich zu melden. Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang.

Kondensbildung in den Kanälen von Doppelstegplatten kann nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. PMMA und Polycarbonat sind gas- und dampfdurchlässig; die Eigenschaften des Materials und die Gewährleistung werden dadurch nicht beeinträchtigt. Für Wasser- oder Kondensbildung in Doppelstegplatten wird keine Garantie übernommen.

Schneelast: bis 125 kg/m².

Baugenehmigung

Wintergärten und Überdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.

Montagebedingungen

Ist mit dem Kunden die Montage der Ware vereinbart, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.

Der Kunde ist verpflichtet, der TMC die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die die TMC nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.

Für Montagen werden normale Einbauverhältnisse vorausgesetzt, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen. Die Lieferung der Befestigungsmaterialien ist im vereinbarten Montagezuschlag enthalten.

Nicht enthalten sind Abdichtungs-, Isolier-, Versiegelungs-, Maurer-, Putz-, Maler-, Tischler- und ähnliche Arbeiten. Soweit diese oder andere Zusatzarbeiten erforderlich werden, können sie auf Bestellung des Kunden von der von der TMC beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der angefallenen Lohn- und Materialkosten ausgeführt werden. In diesem Fall besteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Kunden und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.

Die TMC ist berechtigt, die Durchführung der Montage von der Begleichung der bei Ablieferung der bestellten Ware fällig gewordenen Zahlung abzüglich 10 Prozent abhängig zu machen. Der Restbetrag ist zu bezahlen, wenn die Montagearbeiten abgenommen wurden oder als abgenommen gelten.

Die Monteure sind zum Inkasso der fällig gewordenen Zahlung oder Restzahlung nur ermächtigt, wenn sie eine Inkassovollmacht der TMC vorlegen.

Wird bei einer Nachbesserung festgestellt, dass die Montage aus technischen Gründen in der vorgesehenen Weise nicht möglich ist, so ist die TMC berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

Zahlungsbedingungen

Auf die Bestellungen erheben wir mit der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent. Die restlichen 70 Prozent des Gesamtpreises werden bei Anlieferung in bar fällig.

Nicht davon betroffen ist eine eventuell vereinbarte Montage; diese wird separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Alternativ ist eine vorzeitige Überweisung der Gesamtsumme abzüglich 2 Prozent Skonto möglich.

Wir möchten unser Angebot auch in Zukunft so günstig wie möglich halten. Daher sind diese Zahlungsmodalitäten unumgänglich; nur so bleiben unsere Preise stabil.

Wirksamkeit von Nebenabreden und salvatorische Klausel

Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung und Bestätigung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung tritt, die dem angestrebten Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Produkthaftung

Die vorstehenden Informationen und unsere anwendungstechnische Beratung erfolgen nach bestem Wissen und entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik, gelten jedoch nur als unverbindliche Hinweise, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter.

Die Beratung befreit Sie nicht von der Notwendigkeit, eine eigene Prüfung unserer Beratungshinweise, der technischen Informationen und der Produkte im Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke vorzunehmen. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Fragen zu diesen Bedingungen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. TMC GmbH, Karlsruher Str. 22, 76437 Rastatt, Telefon 07222 595780.